|
|
Aktuelles | Autor | Regisseur | Biographie | Credo | Kontakt
|
|
Lindenberg-Musical - Brussig konkret |
|
|
In Bezug auf Herrn Brussig geht es vor allem darum, ab wann er von meinem Werk Kenntnis hatte. Herr Brussig hat in einer eidesstattlichen Versicherung behauptet, er hätte erst drei Tage vor der Premiere von meinem Werk erfahren. Meiner Meinung nach ist das nicht glaubwürdig. Hier meine Gründe:
- Angenommen, es stimmt und Herr Brussig hätte wirklich erst drei Tage vor der Premiere von meinem Werk erfahren, dann bedeutet das doch, dass Herr Lindenberg ihn von 2007 bis 2011 an der Nase herumgeführt und belogen hat. Drei Jahre und durchgehend. Und mit dem Ergebnis, dass Klage eingereicht worden ist und dass Herrn Brussigs Ruf und Existenz auf dem Spiel steht.
Trotzdem gibt es von Herrn Brussig nicht den kleinsten Vorwurf gegen Herrn Lindenberg. Mit keinem Wort beklagt sich Herr Brussig über seinen "Auftraggeber Lindenberg", der ihn doch böse manipuliert haben muss und für diese Klage maßgeblich verantwortlich ist.
Ich finde das ausgesprochen merkwürdig. Und deshalb habe ich Zweifel, dass das so passiert ist, wie von Herrn Brussig eidesstattlich versichert. Ich vermute, dass Herr Brussig gar nicht so lange und durchgehend belogen worden ist, wie er es vor Gericht dargestellt hat. Ich vermute, Herr Brussig hat von meinem Werk doch etwas früher erfahren. Und ich vermute, Herr Lindenberg könnte das bei Bedarf auch nachweisen.
Weil Herr Brussig dann aber einen Meineid geleistet hätte, was einige Konsequenzen nach sich ziehen würde, macht er dem Herrn Lindenberg lieber keinen Vorwurf. Das finde ich logisch, aber es ist natürlich nur eine Vermutung.
- Herr Brussig ist ein erfahrener, fachkundiger Autor. Ich denke, er weiß, was Stoff, Fabel und Handlung ist. Das ist sein täglich Brot. Meiner Meinung nach muss er auch erkennen, dass beide Werke in der FABEL übereinstimmen. Aber wenn er mein Werk nicht gekannt hat, und also unschuldig ist, dann kann er diese Übereinstimmungen offen einräumen, denn es ist nicht seine Schuld. Ich denke, jeder Autor würde darstellen, in Unkenntnis gehandelt zu haben, aber er würde dem Gericht trotzdem eine literaturwissenschaftlich korrekte Darstellung der Fabel vorlegen. Denn er ist immer und zuallererst ein professioneller Autor.
Herr Brussig hat aber - meines Erachtens - im Prozess das genaue Gegenteil getan. An keiner Stelle hat Herr Brussig dargestellt, was eine Fabel ist und was die konkrete Fabel in diesem Fall ist. Stattdessen hat Herr Brussig mit großer Akribie kleinste Unterschiede zwischen den Werken gesucht. Meines Erachtens hat Herr Brussig den Gerichten die ganze Zeit über Sand in die Augen gestreut. Er hat gegen die von uns geforderte Hinzuziehung eines Sachverständigen protestiert und das Gericht hat dann auf die Anfertigung eines Sachverständigengutachtens verzichtet. Der Autor Brussig hat verhindert, dass ein Gutachter hinzugezogen wird. Warum? Was befürchtet er?
Meines Erachtens hat Herr Brussig alles getan, um ein ein literaturwissenschaftlich korrektes Urteil zu verhindern. Ich denke, dass hier ein erfahrener und fachkundiger Autor aus eigennützigen Motiven die Literaturwissenschaft über Bord geworfen hat. Und deshalb habe ich Zweifel an seiner Unschuld. Ein unschuldiger Autor würde - meines Erachtens - eine saubere FABEL-Analyse vorlegen, sich mit dem klagenden Autor solidarisieren und Herrn Lindenberg als den eigentlichen Täter darstellen.
- Dann saß der Herr Brussig im August 2011 in Neuhardenberg auf dem Podium und neben ihm saß Udo Lindenberg. Und Herr Brussig hört, wie Herr Lindenberg erklärt, dass es mit dem Mädchen 1972 "nicht zum Äußersten gekommen" wäre und dass seine wahre große Liebe diese FDJlerin aus dem "Palast der Republik" 1983 gewesen sei und dass von dieser jahrelangen Beziehung aber niemals irgendjemand erfahren hätte. Und in dem Song "Mädchen aus Ost-Berlin" von 1973 hätte Herr Lindenberg seine eigene Zukunft 1983 vorausgesehen. Usw.
Das alles hört Herr Brussig im August 2011. Spätestens jetzt erfährt er also, dass die FABEL des Werkes "Hintem Horizont" gar nicht von ihm oder Herrn Lindenberg erfunden wurde, sondern wirklich passiert wäre. Und Herr Brussig erfährt, dass sein Werk ziemlich genau - bis in die Details "Backstage" und "FDJ-Hemd" - den realen Ereignissen folgen würde. Dass ein Autor im Nachhinein erfährt, dass die Handlung in seinem Werk tatsächlich passiert ist, ist eigentlich reichlich absurd.
Aber Herr Brussig hatte - nach eigenem Bekunden - die Autobiographie von Herrn Lindenberg gelesen. Und dort ist so eine Affäre vom Auftritt zum Mauerfall mit keinem Wort erwähnt. Ich denke, Herr Brussig muss spätestens in dieser Situation erkannt haben, dass der neben ihm sitzende Herr Lindenberg schlicht und einfach Lügen von sich gibt.
Zu diesem Zeitpunkt im August 2011 wußte Herr Brussig aber schon, dass es mein Werk gibt und dass es Vorwürfe gibt, dass wesentliche Erfindungen übernommen worden sind. Ich denke, Herr Brussig musste - als fachkundiger Autor - auch die Wirkung dieser Lindenbergschen Lügen erkennen. Reale Ereignisse sind nicht geschützt und wenn ein Autor reale Ereignisse darstellt, dann gibt es dafür keinen Urheberrechtschutz. Meines Erachtens muss Herr Brussig erkannt haben, dass durch diese Lügen von Herrn Lindenberg alle eventuellen Ansprüche dieses anderen Autors plötzlich erlöschen. Meines Erachtens musste Herr Brussig erkennen, dass Herr Lindenberg mit diesen plumpen Lügen versucht, die Erfindungen eines anderen Autors als "wirklich passiert" darzustellen und also einfach zu stehlen.
Und? Hat Herr Brussig auf dem Podium widersprochen? Nein. Ist er irgendwie hinterher aktiv geworden? Nein. Ich denke, es war Herrn Brussig völlig gleichgültig, dass ein anderer Autor um seine Erfindungen betrogen werden sollte. Ich denke, Herr Brussig war Mitwisser und Komplize dieser Aktion, denn exakt so hat er sich verhalten: Er kannte die Zusammenhänge und Gründe, er wusste, dass es gelogen war und er hat dazu einfach geschwiegen. Wahrscheinlich in der Hoffnung, dass es der kleine Autor Martin Verges nicht wagt, den großen Udo Lindenberg zu verklagen.
Ein Zusatzpunkt: Im Programmheft steht, dass das Musical "nach eine Idee von Udo Lindenberg und Ulrich Waller" entstanden wäre. Diese Darstellung wurde millionenfach verbreitet. Aber diese Darstellung ist nachweislich falsch und Herr Brussig wußte spätestens bei Einreichung der Klage im Dezember 2012, dass diese Darstellung falsch ist, denn die "Idee" hätte in jedem Fall mir zugeschrieben werden müssen.
Jeder Autor hat die Pflicht, die kreativen Leistungen anderer Autoren, die er für sein Werk genutzt hat, korrekt darzustellen und andere Autoren nicht zu übergehen oder zu schädigen. Auch wenn sich Herr Lindenberg die Idee für dieses Musical selbst zugeschrieben hat, so hätte Herr Brussig - als der für das Werk verantwortliche Autor - diese Falschdarstellung natürlich korrigieren müssen. "Nach eine Idee von Udo Lindenberg und Ulrich Waller" entspricht nicht den Tatsachen. Aber Herr Brussig hat es bewusst unterlassen, für eine Änderung zu sorgen.
Auf der Webseite der VG Wort war dieser Ausspruch von Herrn Brussig zu lesen:
"Wo kämen wir hin, wenn alle unsere Schöpfungen nutzen, ohne dass wir davon leben können." Dieses Zitat passt gut. Meint Herr Brussig damit auch die Schöpfungen anderer Autoren oder nur seine eigenen?
- Und dann hat Herr Brussig in seinem Werk etwas erfunden, was für mich einige Fragen aufwirft. Der große Gegenspieler auf DDR-Seite ist in meinem Werk Erich Honecker. Ich habe da gar nichts erfunden, denn das stimmt mit der Realität überein. Udo Lindenberg hat sich immer an Erich Honecker gewandt. Und Erich Honecker hat entschieden, die in Aussicht gestellte Lindenberg-DDR-Tournee nicht zu genehmigen.
Im Werk von Herrn Brussig wird diese Funktion "Gegenspieler und Tournee-Absager" aber plötzlich von einer Figur "Erich Mielke" übernommen. Herr Brussig muss also zunächst an Erich Honecker gedacht haben und dann hat er die Funktionen von Erich Honecker auf Erich Mielke übertragen. Das ist urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Aber diese Funktionsübertragung bringt - meiner Meinung nach - keinerlei Vorteile: Erich Mielke wird auf der Bühne nicht erkannt, bietet viel weniger kabarettistische Möglichkeiten als Erich Honecker und entspricht auch nicht der vom Publikum erwarteten Realität. Ein Musical zum Thema "Lindenberg und die DDR" - aber ohne Erich Honecker, das muss man erstmal hinkriegen.
Meiner Meinung nach wird hier eine in der Realität schon perfekt vorliegende Konstellation bewußt verschlechtert. Und der einzige Grund, der mir als Autor für diese Verschlechterung der eigenen Möglichkeiten einfällt, ist, dass Herr Brussig damit einen Abstand zu einem anderen Werk herstellen wollte. Ein anderer Grund fällt mir nicht ein. Meiner Meinung nach ist das eindeutig eine Ausweichhandlung. Und deshalb denke ich, dass Herr Brussig schon während des Schreibprozesses gewusst haben muss, dass es ein anderes Werk gibt und was in diesem Werk so ungefähr passiert.
Ich kann mir jetzt gerade noch vorstellen, dass der ahnungslose "Autor Brussig" von seinem "Auftraggeber Lindenberg" aufgefordert worden ist, eine Figur "Erich Honecker" zu vermeiden. Diesen Tathergang hat Herr Brussig vor Gericht aber nicht behauptet. Stattdessen hat Herr Brussig argumentert, diese Frage wäre haltlos, weil hier ein Unterschied reklamiert wird. Herr Brussig hat so getan, als ginge es um eine urheberrechtliche Frage. In Wahrheit ging es aber darum, ab wann Herr Brussig mein Werk kannte. Und ich denke, diese Veränderung "Honecker zu Mielke" ist ein durchaus ernstzunehmendes Indiz, dass er früher von meinem Werk Kenntnis hatte, als er vor Gericht angegeben hat. Denn ausweichen muss man schließlich nur, wenn man weiß, dass es da irgendwo ein Hindernis gibt.
Ich habe keinen konkreten Beweis, dass Herr Brussig mein Werk gekannt hat. Es sind nur Vermutungen oder Indizien. Aber es sind mehrere Indizien, die sich meiner Meinung nach auch gegenseitig stützen und ergänzen. Und deshalb habe ich große Zweifel, ob Herrn Brussigs Aussagen vor Gericht der Wahrheit entsprechen. Ich finde, das konkrete Verhalten von Herrn Brussig in diesem Prozess stimmt mit seinen Behauptungen zum Tathergang nicht überein.
Im Grunde widerspricht Herrn Brussigs Darstellung, nichts gewusst zu haben, irgendwie sogar seiner Darstellung, es gäbe keine urheberrechtlich relevanten Übereinstimmungen. Denn wenn man nichts gewusst hat und also unschuldig ist, dann kann man doch die Übereinstimmungen anerkennen. Wenn es aber keine Übereinstimmungen gibt, dann muss man ja nicht [extra eidesstattlich] behaupten, nichts gewusst zu haben.
Ich finde das ganz komisch. Es ist, wie wenn man zu spät kommt, und dem Lehrer statt einer gleich zwei Ausreden präsentiert. Jeder Schüler wird damit sofort unglaubwürdig.
|
|
|
|